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Zugang zur Frühförderung

Der Zugang zur Frühförderung kann zum einen durch die Eigeninitiative der Eltern / Personensorgeberechtigten erfolgen und zum anderen durch Empfehlung von

  • Kindertagesstätten,
  • Kinderärzt*innen,
  • Fachberatung,
  • SPZ,
  • Hebammen oder
  • Familienhilfe

eingeleitet werden.

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